Unterstützung von Schweizer Importeuren und Händlern und Händlern von MEDIZINPRODUKTEN

1. Importeure

Wir unterstützen Importeure bei der Implementierung ihrer Pflichten, welche sie gemäss der Medizinprodukteverordnung MepV erfüllen müssen.

Die Unterstützung kann in Form von Beratungsgesprächen, Schulungen, Erstellung von Dokumenten zusammen mit den Prozessverantwortlichen, einem internen Audit oder nach Ihren individuellen Bedürfnissen erfolgen.

Wenn Sie ein eigenes Qualitätsmanagementsystem aufbauen oder weiterentwickeln möchten, sind wir ebenfalls die richtigen Ansprechpartner.

2. Händler

Wir unterstützen Händler bei der Implementierung ihrer Pflichten, welche sie gemäss der Medizinprodukteverordnung MepV erfüllen müssen.

Die Unterstützung kann in Form von Beratungsgesprächen, Schulungen, Erstellung von Dokumenten zusammen mit den Prozessverantwortlichen, einem internen Audit oder nach Ihren individuellen Bedürfnissen erfolgen.

Wenn Sie ein eigenes Qualitätsmanagementsystem aufbauen oder weiterentwickeln möchten, sind wir ebenfalls die richtigen Ansprechpartner.

3. Doppelrolle Importeur und Händler

Wir unterstützen Importeure, welche gleichzeitig auch Händler sind bei der Implementierung ihrer Pflichten, welche sie gemäss der Medizinprodukteverordnung MepV erfüllen müssen.

Die Unterstützung kann in Form von Beratungsgesprächen, Schulungen, Erstellung von Dokumenten zusammen mit den Prozessverantwortlichen, einem internen Audit oder nach Ihren individuellen Bedürfnissen erfolgen.

Wenn Sie ein eigenes Qualitätsmanagementsystem aufbauen oder weiterentwickeln möchten, sind wir ebenfalls die richtigen Ansprechpartner.

4. Doppelrolle Importeur und Schweizer Bevollmächtigter

Wir unterstützen Importeure, welche gleichzeitig auch die Rolle des Schweizer Bevollmächtigten übernehmen bei der Implementierung ihrer Pflichten, welche sie gemäss der Medizinprodukteverordnung MepV erfüllen müssen.

Die Unterstützung kann in Form von Beratungsgesprächen, Schulungen, Erstellung von Dokumenten zusammen mit den Prozessverantwortlichen, einem internen Audit oder nach Ihren individuellen Bedürfnissen erfolgen.

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit an, dass Sie uns als Ihre „für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche PersonPRRC verpflichten. Somit haben Sie einerseits eine Pflicht erfüllt und andererseits haben Sie permanent Zugriff auf einen Experten.

Wenn Sie ein eigenes Qualitätsmanagementsystem aufbauen oder weiterentwickeln möchten, sind wir ebenfalls die richtigen Ansprechpartner.

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