«die Übergangsbestimmungen wurden von www.swissmedic.ch übernommen»
Sicherstellung der Äquivalenz zu (EU) 2017/745 Medical Device Regulation MDR in der Schweiz
In der EU wurde am 20. März 2023 sowohl eine Anpassung der (EU) 2017/745 MDR hinsichtlich der Übergangsfristen für Bescheinigungen wie auch eine Anpassung der (EU) 2017/745 MDR hinsichtlich des Wegfalls der Fristen zur Inbetriebnahme und Bereitstellung auf dem Markt veröffentlicht. Dadurch ist in der EU im Hinblick auf die Engpässe bei den benannten Stellen unter anderem eine Verlängerung der Gültigkeit von altrechtlichen Bescheinigungen bis 2027/2028 (Frist abhängig von der Klassifizierung) unter gewissen Voraussetzungen und die Aufhebung der Fristen zur Inbetriebnahme und Bereitstellung auf dem Markt ((EU) 2017/745 MDR) implementiert worden.
Hersteller mit Sitz ausserhalb der Schweiz müssen einen Schweizer Bevollmächtigten mandatiert haben (sämtliche Übergangsfristen sind abgelaufen).
Der Hersteller des Produkts muss in jedem Fall und ohne Ausnahme definiert und auf der Kennzeichnung angegeben sein. Bei Produkten aus dem Ausland hat die Angabe des CH-REP und des Importeurs gemäss der nachfolgenden Tabelle zu erfolgen. Händler haben keine Verpflichtung zur Angabe der Anschrift auf dem Produkt oder auf einem dem Produkt beiliegenden Dokument. Die Angabe der Wirtschaftsakteure beinhaltet den Namen und die Anschrift der eingetragenen Niederlassung.
Frist: ab 26.05.2021, ggf. nach Ablauf der Fristen wie in Kapitel Bennenung eines CH-REP beschrieben.
Wo muss die Angabe angebracht werden:
Bis 31.07.2023 entweder auf der Kennzeichnung oder auf einem dem Produkt beiliegenden Dokument.
Nach dem 31.07.2023 muss der CH-REP auf der Kennzeichnung vorhanden sein.
Frist: ab sofort (sämtliche Übergangsfristen sind abgelaufen).
Wo muss die Angabe angebracht werden: der CH-REP muss auf der Kennzeichnung vorhanden sein.
Frist: ab sofort (sämtliche Übergangsfristen sind abgelaufen).
Wo muss die Angabe angebracht werden:
Auf der Kennzeichnung oder in der Gebrauchsanweisung oder auf einem dem Produkt beiliegenden Dokument.
Frist: ab 26.05.2021
Wo muss die Angabe angebracht werden:
Auf der Kennzeichnung oder in der Gebrauchsanweisung.
Frist: ab 26.05.2021
Wo muss die Angabe angebracht werden: Auf dem Produkt oder auf der Verpackung oder auf einem dem Produkt beiliegenden Dokument.
Frist: Ab 26.05.2021
Wo muss die Angabe angebracht werden: Auf dem Produkt oder auf der Verpackung oder auf einem dem Produkt beiliegenden Dokument.
Frist: Ab 31.07.2022
Wo muss die Angabe angebracht werden: Auf dem Produkt oder auf der Verpackung oder auf einem dem Produkt beiliegenden Dokument.
Frist: Ab 31.07.2022
Wo muss die Angabe angebracht werden: Auf dem Produkt oder auf der Verpackung oder auf einem dem Produkt beiliegenden Dokument.
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