Ein «Schweizer Bevollmächtigter» / «CH-REP» ist eine in der Schweiz niedergelassene natürliche oder juristische Person, die von einem im Ausland ansässigen Hersteller schriftlich beauftragt wird, in seinem Namen bestimmte Aufgaben in Erfüllung von sich aus dieser Verordnung ergebenden Pflichten des Herstellers wahrzunehmen.
Bei der Benennung des «Schweizer Bevollmächtigten» sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
CH-REP.com hat den Anspruch, sowohl den ausländischen Herstellern wie auch den Importeuren und Händlern in der Schweiz massgeschneiderte, konforme und sinnvolle Dienstleistungen anzubieten.
Der CH-REP wird vom ausländischen Hersteller als Schweizer Bevollmächtigter benannt.
Der Weg bis zur Benennung sieht die folgenden Schritte vor:
Kontaktieren Sie uns per E-Mail an ar@ch-rep.com
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